
News
Adventgruß Deutsch 2020
Adventgruß Italienisch 2020
Lockdown
1. Umsatzersatz
2. Lockdown – Umsatzersatz gestaffelt 20%, 40% oder 60%
Antragsschluss: 15.01.2021
1. Lockdown – Umsatzersatz 80% des Vorjahresumsatzes
Antragsschluss: 15.12.2020
Für Land – und Forstwirte sowie Privatzimmervermieter wird der Umsatzersatz über eAMA abgewickelt.
Details (siehe Klienteninfo 06/2020)
Für weiterer Fragen hierzu wenden Sie sich bitte persönlich an uns.
2. Fixkostenzuschuss 800.000
Richtlinie Fixkostenzuschuss 800.000 Stand 23.11.2020
Von den Fixkosten sind Versicherungsleistungen, Kurzarbeitsunterstützung
sowie Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz in Abzug zu bringen.
Für Zeiträume, für die ein Umsatzersatz in Anspruch genommen wird, kann
kein Fixkostenzuschuss beantragt werden.
Details ( siehe Klienteninfo 06/2020)
Für weitere Fragen hierzu wenden Sie sich bitte persönlich an uns.
sonstige Maßnahmen
Gutscheine
Corona – Prämie
Als Anerkennung für den in der Corona Krise gezeigten besonderen Einsatz kann, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder Homeoffice tätig war, eine Bonuszahlung von
- max. 3.000,00 € je Arbeitnehmer
- lohnsteuer-, sozialversicherungs – und lohnnebenkostenfrei
- im Jahr 2020 bezahlt werden.
Voraussetzung ist:
- dass diese Prämienzahlung keine Umwandlung schon bisher gewährter Bonifikationen darstellt.
- es sich um echte Dienstnehmer handelt. ( auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter)
- eine ausreichende Dokumentation des Zusammenhangs mit der Corona – Krise.
ungekürzte Pendlerpauschale
Für Arbeitnehmer, die wegen:
- COVID – 19- bedingter Quarantäne,
- in Homeoffice oder
- Kurzarbeit tätig
sind, soll bis 31.03.2021 keine Aliquotierung des Pendlerpauschales vorgenommen werden.
Rechtsanspruch Sonderbetreuungszeiten
Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit von 01.11.2020 bis 09.07.2021.
In diesem Zeitraum können bis zu 4 Wochen in Anspruch genommen werden.
Der Verbrauch der Sonderbetreuungszeit kann am Stück, sowie wochen-, tage oder halbtagweise erfolgen, nicht aber stundenweise.
Die Sonderbetreuungszeit wird durch Arbeitsleistung, Erholungsurlaub oder Zeitausgleich nicht aber durch Krankenstand unterbrochen.
Voraussetzung:
- Schulen oder Kindergärten müssen auf Grund behördlicher Maßnahmen geschlossen werden und die Betreuung des Kindes notwendig sein.
Es darf keine Betreuung angeboten werden, sonst kein Rechtsanspruch. Es bedarf in diesem Fall, die Zustimmung des Arbeitgebers. - Das Kind behördlich abgesondert wird.
Antragsstellung:
Der Antrag auf Rückerstattung ist binnen 6 Wochen nach Ende des gewähren Freistellungszeitraumes geltend zu machen.
Der Bund ersetzt 100% des fortgezahlten Entgelts. Dienstgeberabgaben sind nicht vergütungsfähig.
Details ( siehe Klienteninfo 06/2020)
Für weitere Fragen hierzu wenden Sie sich bitte persönlich an uns.
Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz
weitere geplante Maßnahmen
Am 20.11.2020 wurde ein Initiativantrag zum COVID – 19 – StMG im Parlament eingebracht,
die Beschlussfassung soll im Dezember 2020 erfolgen.
Kurz die wichtigsten Punkte:
In ertragsteuerlicher Hinsicht:
- Klarstellung bezüglich der degressiven Abschreibung
- Harmonisierung der Kleinunternehmerpauschalierung ab dem Jahr 2021
- Zinsschranke für Körperschaften
Umsatzsteuerliche Änderungen:
- Brexit Änderungen ab 01.01.2021 (Details dazu siehe unten)
- Sonderstellung für Nordirland – eigene UID mit Präfix „XI“
- ermäßigter Steuersatz von 10% für Reparaturdienstleistungen für
Fahrräder
Schuhe
Lederwaren
Kleidung
Haushaltswäsche
- Verlängerung des 5% Steuersatzes bis 31.12.2021 für die Gastronomie
- Verlängerung des 5% Steuersatzes bis 31.12.2021 für Beherbergung
- Verlängerung des 5% Steuersatzes bis 31.12.2021 für Kultur
- Verlängerung des 5% Steuersatzes bis 31.12.2021 für Publikationen (Dies gilt jedoch nicht für Zeitungen und andere periodische Druckschriften.)
Änderungen in der BAO zur Milderung von Liquiditätsschwierigkeiten
Bereits bestehende und durch das KonStG 2020 bis 15.01. verlängerte Stundungen werden automatisch bis 31.03.2021 verlängert.
Die Zahlungsfrist, für Abgaben die im Zeitraum 26.09.2020 bis 28.02.2021 fällig werden, wird automatisch auf den 31.03.2021 verschoben.
Für den Zeitraum 15.03.2020 bis 31.03.2021 sind keine Stundungszinsen vorzuschreiben.
Für Abgaben, die in der Zeit zwischen 15.03.2020 und 31.03.2021 fällig werden, sind keine Säumniszuschläge zu entrichten.
Keine Anspruchszinsen für Nachforderungen aus der Veranlagung 2020, ESt – Nachzahlung 2019 und KöSt – Nachzahlung 2019.
Die endgültige Beschlussfassung bleibt abzuwarten, wir werden ehestmöglich im Detail dazu berichten.
Brexit Änderungen ab 01.01.2021
Mit 01.01.2021 erlangt Grossbritannien Drittlandstatus.
Vorsicht: Fristverkürzung für die Erstattung der Vorsteuer für das Jahr 2020.
Anträge sind bis spätestens 31.03.2021 zustellen.
Grenzüberschreitende Warenlieferungen stellen ab 01.01.2021 Ausfuhrlieferungen dar.
Details (siehe Klienteninfo 06/2020)
„Last Minute 2020“
Checkliste „Steuertipps zum Jahresende 2020„
„Alle News zu Corona“
Fälligkeit der Umsatzsteuer von Gutscheinen in der Gastronomie
Verordnung BMF Covid-19
Leitfaden Corona
„Was ist Neu 2020!“
Elektronische Zustellung gem § 97 BAO
Pauschalierung
Einkommenssteuer
Umsatzsteuer
Sonstige News
Höchstgerichtliche Entscheidungen
„Klienteninformationen 2020“
Klienten Information Ausgabe 06/2020 Nachtrag
Klienten Information Ausgabe 06/2020
Klienten Information Ausgabe 05/2020
Klienten Information Ausgabe 04/2020
Sonder-Klienteninformation Konjunkturpaket 2020
Klienten Information Ausgabe 03/2020
Sonder-Klienteninformation Corona Virus Stand 22.05.2020
Sonder-Klienteninformation Corona Virus Stand 20.04.2020
Klienten Information Ausgabe 02/2020
Sonder-Klienteninformation Corona Virus Stand 08.04.2020
Sonder-Klienteninformation Corona Virus Stand 27.03.2020
Sonder-Klienteninformation Corona Virus Stand 19.03.2020
Sonder-Klienteninformation Corona Virus Stand 16.03.2020
Sonder-Klienteninformation 01/2020
Klienten Information Ausgabe 01/2020
„Verreinsrechtsnewsletter 2020“
Vereinsrecht Newsletter Spezial zum Jahresausklang
Vereinsrecht Newsletter Nr. 4
Vereinsrecht Newsletter Spezial 8
Vereinsrecht Newsletter Spezial 7
Vereinsrecht Newsletter Nr. 3
Vereinsrecht Newsletter Nr. 2
Vereinsrecht Newsletter Spezial Nr. 6
Vereinsrecht Newsletter Spezial Nr. 5
Vereinsrecht Newsletter 17.04.2020
Vereinsrecht Newsletter Spezial Nr. 4
Vereinsrecht Newsletter Spezial Nr. 3
Vereinsrecht Newsletter Spezial Nr. 2
Vereinsrecht Newsletter Nr. 1
Registrierkassen:
Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht
(Rechtsstand Oktober 2016)
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
(BMF, Rechtsstand 4. August 2016)
Basisinformationen zur Belegerteilungs-, Registrierkassen,- und Einzelaufzeichnungspflicht (BMF, Stand: Juli 2016)
Gesamte Rechtsvorschrift für Registrierkassensicherheitsverordnung
(RIS, Fassung vom 25. Oktober 2016)
Handbuch für Registrierkassen in FinanzOnline
(BMF, Stand 23. August 2016)
Registrierkassen- Webservice
(BMF, Stand 04. Oktober 2016)
Formular über die Niederschrift der Kassennachschau
(BMF, Stand 07. Juli 2016)
Vereine
Besteuerung der Vereinsfeste
(Stand 17. Oktober 2016)
Vereine und Registrierkassenpflicht
(BMF, Stand: August 2016)
Vereine und Steuern
(BMF, Stand: August 2016)
Vereinsstatuten
(BMF, Stand: 2016)
Vereinsrichtlinien
(BMF, Stand: 27. Februar 2015)
Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder
Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen
(BMF, Stand: 09. August 2016)
Sonstiges
Info über Neuerungen zur steuerlichen Behandlung von gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts
(BMF, Stand: 28.09.2016)